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Fakten zu Flucht

Hintergründe

Fakten zu Flucht

Immer wieder haben im Verlauf der Jahrhunderte Menschen in Wien Schutz vor Flucht und Vertreibung gesucht – in manchen Zeiten mehr, in manchen Zeiten weniger. Aufgrund zahlreicher Kriege und Krisen in unmittelbarer Nähe zu Europa bewarben sich in den vergangenen Jahren viele Menschen um Asyl in Österreich. Nähere und stets aktuelle Informationen darüber finden Sie hier auf der Website der Wiener Flüchtlingshilfe.

Wie ein Asylverfahren in Österreich abläuft

Wer Asyl beantragen möchte, kann dies bei einer Polizistin oder einem Polizisten und bei jeder Sicherheitsbehörde tun. Darauf folgen eine erste Befragung und eine erkennungsdienstliche Behandlung.

Anhand der Fingerabdrücke prüft die Polizei, ob die Asylwerberin bzw. der Asylwerber schon in einem anderen Land der EU einen Asylantrag gestellt hat. Anschließend kommt die Bewerberin oder der Bewerber in die Grundversorgung des Bundes. Hat sie oder er noch keinen Asylantrag in einem anderen EU-Land gestellt, wird das Verfahren zugelassen. In diesem Fall führt eine Regionaldirektion oder Außenstelle des Bundesamts für Asyl- und Fremdenrecht das Verfahren weiter. Den Ausgang des Verfahrens warten Asylwerber:innen in Quartieren der Bundesländer ab – etwa in einem Quartier der Wiener Grundversorgung oder auch in einer privaten Unterkunft, die mit maximal 365 Euro (für Miete und Verpflegung) im Monat bezuschusst wird.

Ebenfalls Anspruch auf Grundversorgung haben Menschen, die

  • subsidiären Schutz (also kein Asyl, aber aufgrund der Bedrohungslage in ihrer Heimat zeitlich befristeten Schutz vor Abschiebung) erhalten haben
  • Asyl erhalten haben und auf der Suche nach einer Unterkunft sind (zeitlich befristet auf vier Monate nach Asylanerkennung)
  • aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, auch wenn ihr Asylverfahren rechtskräftig negativ ausgegangen ist

Leistungen der Grundversorgung in betreuten Unterkünften

Verpflegung/Lebensmittel oder Verpflegungsgeld im Wert von 5,50 Euro pro Tag

  • 40 Euro Taschengeld pro Monat
  • 10 Euro Freizeitgeld pro Monat
  • Bekleidungshilfe nach Bedarf, max. 150 Euro pro Jahr
  • Schulbedarf für SchülerInnen nach Bedarf, max. 200 Euro pro Schuljahr
  • Krankenversicherung (Wiener Gebietskrankenkasse)
  • medizinische Leistungen
  • Information, Beratung und Betreuung
  • Übernahme der Fahrtkosten bei behördlichen Ladungen und Überstellungen